Nutzungsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ARCADIA ENTERTAINMENT GMBH
§ 1 ANWENDUNGSBEREICH
DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTEN FÜR ALLE VERTRAGSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER ARCADIA ENTERTAINMENT GMBH (NACHFOLGEND: „ARCADIA ENTERTAINMENT“) UND ALLEN SPIELGÄSTEN IN DEN VON ARCADIA ENTERTAINMENT IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND BETRIEBENEN SPIELEINRICHTUNGEN. DIESE SPIELEINRICHTUNGEN TRETEN UNTER DEM NAMEN „PLAYZONE“ AUF.
ANDERE ALS DIESE VERTRAGSBEDINGUNGEN BESTEHEN NICHT. INDIVIDUALVEREINBARUNGEN MIT SPIELGÄSTEN WERDEN NICHT GETROFFEN; SOWEIT – ABWEICHEND HIERVON – INDIVIDUALVEREINBARUNGEN BESTEHEN, HABEN DIESE VORRANG VOR DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
§ 2 TEILNAHME AM SPIELBETRIEB
Am Spielbetrieb in den von Arcadia Entertainment betriebenen Einrichtungen können volljährige und damit geschäftsfähige Personen teilnehmen. Arcadia Entertainment übt in den zum Betrieb ihrer Einrichtungen genutzten Räumen das Hausrecht aus und behält sich vor, einzelne Personen vom Spielbetrieb auszuschließen. Der Ausschluss vom Spielbetrieb bedarf keiner Begründung. Arcadia Entertainment behält sich ferner vor, in begründeten Einzelfällen Hausverbote auszusprechen.
Beschränkt geschäftsfähige Personen (Minderjährige zwischen Vollendung des 7. Lebensjahres und vor Vollendung des 18.- Lebensjahres) benötigen für die Teilnahme am Spiel und die damit einhergehenden Vertragsabschlüsse die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter (i.d.R. ihrer Eltern). Die Erteilung der Einwilligung ist auf Verlangen nachzuweisen.
Arcadia Entertainment ist berechtigt, von Spielgästen einen Altersnachweis zu verlangen.
Spielgäste verpflichten sich, die Spielgeräte nur in der durch das Spiel vorgegebenen Weise zu benutzen. Bei unsachgemäßer Anwendung, mutwilliger Verschmutzung oder -Beschädigung haftet der Spielgast oder, sollte der Spielgast nicht volljährig sein, seine gesetzlichen Vertreter.
Sollten für Spiele nicht befestigte Teile (z.B. Bälle, Pucks) benötigt werden, so verpflichtet sich der Spielgast, diese nur während des Spielvorgangs zu nutzen und nicht vom Spielgerät zu entfernen.
Jeder Spielgast verpflichtet sich, sich in den Einrichtungen von Arcadia Entertainment so zu verhalten, dass andere Spielgäste, Mitmieter und Passanten nicht gestört werden und die Nutzung der Spielgeräte in einem geordneten Rahmen stattfindet.
Anweisungen des Personals von Arcadia Entertainment ist Folge zu leisten, insbesondere bei der Durchsetzung dieser AGB, der Hausordnung oder im Falle einer Evakuierung.
Fundgegenstände sind umgehend beim Personal oder, sofern kein Personal anwesend ist, dem Centermanagement abzugeben.
§ 3 GUTHABENKARTEN UND BEZAHLUNG
Zur Teilnahme am Spiel und zur Aktivierung der einzelnen Spielgeräte benötigen Spielgäste eine Guthabenkarte. Diese Guthabenkarte kann in der jeweiligen Einrichtung an Aufladeautomaten erworben werden.
Das eingezahlte Geld wird in Punkte umgerechnet und auf der Guthabenkarte in Punkten gespeichert. Der hierfür geltende Umrechnungsschlüssel ist dem Aufladeautomaten zu entnehmen.
Mit dem auf der Guthabenkarte abgespeicherten Punkteguthaben können die einzelnen Spiele aktiviert werden. Zur Teilnahme an unterschiedlichen Spielen wird eine unterschiedliche Menge an Punkten von der Guthabenkarte abgebucht. Die für die Spielaktivierung notwendinge Punktezahl ist auf dem Kartenleser am Spielgerät angegeben.
Arcadia Entertainment behält sich vor, die Preise und zur Spielaktivierung notwendigen Punkte jederzeit, auch kurzfristig, zu ändern. Weiterhin behält sich Arcadia Entertainment vor, die angebotenen Spielgeräte jederzeit zu tauschen oder zu entfernen. Der Erwerb einer Guthabenkarte stellt nicht das Recht dar, ein bestimmtes Spielgerät zu benutzen.
Eine Rückbuchung des auf der Guthabenkarte gespeicherten Punkteguthabens in Bargeld („Rückumtausch“) ist ausgeschlossen. Ein nicht verbrauchtes Punkteguthaben verbleibt auf der Karte und kann bei zukünftigen Spielvorgängen verbraucht werden.
Die Guthabenkarte ist nicht personengebunden und übertragbar. Mit dem auf einer Karte aufgebuchten Punkteguthaben können daher auch andere Personen spielen. Jeder Spielgast ist verpflichtet, seine Guthabenkarte sorgfältig aufzubewahren. Arcadia Entertainment haftet nicht bei einem Verlust der Karte. Gleiches gilt für den Fall, dass der Spielgast seine Guthabenkarte so beschädigt, dass diese ihre Brauchbarkeit verliert, etwa weil sie physisch beschädigt oder ihre Lesbarkeit eingeschränkt oder aufgehoben ist.
Es besteht die Möglichkeit, sich am Aufladeautomaten für ein Treueprogramm zu registrieren, wodurch eine Guthabenkarte einem Personenkonto zugewiesen wird. Hierfür ist die Akzeptanz von weitergehenden Nutzungsbedingungen und Datenschutzbedingungen erforderlich, die als Ergänzung zu diesen AGB fungieren.
Die Guthabenkarte ist wiederverwendbar. Nach Verbrauch eines Punkteguthabens können durch Bargeldeinzahlung weitere Punkteguthaben aufgebucht werden.
Nicht verbrauchte Punkteguthaben verjähren in einer Frist von zwei Jahren nach Aufbuchung des Punkteguthabens.
Der Spielgast kann seine Spielkarte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen. Ein eventuell noch vorhandenes Punkteguthaben verfällt dadurch.
Alternativ können Spielgäste direkt am Spiel mit einer gängigen Kredit- oder Debitkarte (Visacard, Mastercard) ein Spiel aktivieren. In diesem Fall wird anstatt eines Punktewerts ein am Spiel genannter Euro-Betrag von der Kreditkarte abgebucht.
Sollte ein Spiel aufgrund von technischen Mängeln nicht funktionieren, so kann sich der Spielgast unter Angabe der Kartennummer der Guthabenkarte an den Arcadia Entertainment Kundenservice wenden. In diesem Fall werden ihm die Punkte erstattet. Bei Bezahlung mit Kreditkarte am Spiel erfolgt keine Erstattung.
§ 4 KEINE GEWINNE AN DEN SPIELGERÄTEN
Die in den von Arcadia Entertainment betriebenen Einrichtungen vorhandenen Spielgeräte dienen ausschließlich der Unterhaltung. Beim Spiel an diesen Geräten können materielle Gewinne nicht erzielt werden. Insbesondere erfolgt weder eine Gutschrift von Punkten noch anderen vergleichbaren Einheiten auf den zur Aktivierung des jeweiligen Spiels benötigten Guthabenkarten. Die Guthabenkarten dienen ausschließlich der Bezahlung des einzelnen Spielvorgangs.
§ 5 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Die von Arcadia Entertainment betriebenen Einrichtungen sind videoüberwacht. Der Spielgast erklärt sich mit dem Betreten der Einrichtung einverstanden, dass diese Videos für Überwachungszwecke aufgezeichnet werden.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in von Arcadia Entertainment betriebenen Einrichtungen ist untersagt.
Das Rauchen in von Arcadia Entertainment betriebenen Einrichtungen ist untersagt. Dies gilt auch für den Konsum von elektronischen Zigaretten.
§ 6 DATENSCHUTZ
Arcadia Entertainment verpflichtet sich, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie alle weiteren relevanten Datenschutzgesetze zu beachten und personenbezogene Daten der Spielgäste nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten.
Personenbezogene Daten werden von Arcadia Entertainment nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Durchführung der vertraglichen Beziehungen zwischen Arcadia Entertainment und dem Spielgast erforderlich ist oder der Spielgast ausdrücklich eingewilligt hat.
Spielgäste haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten, deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, die Verarbeitung einzuschränken sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen.
Arcadia Entertainment informiert die Spielgäste in einer Datenschutzerklärung über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, die verantwortliche Stelle und die Rechte der Betroffenen.
§ 7 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Haftung von Arcadia Entertainment für Schäden jeglicher Art, insbesondere für solche aus Unfällen, die während der Nutzung der Spielgeräte entstehen, wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Arcadia Entertainment haftet nicht für Schäden oder Verlust persönlicher Gegenstände der Spielgäste innerhalb der Einrichtungen, es sei denn, der Schaden oder Verlust wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Personals von Arcadia Entertainment verursacht.
§ 8 ÄNDERUNGEN DER AGB
Arcadia Entertainment behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden wirksam, sobald sie in den Einrichtungen ausgehängt oder auf anderem Wege kommuniziert wurden.
Die Fortsetzung der Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen von Arcadia Entertainment nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung zu diesen Änderungen.
§ 9 SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Nichtigkeit einer einzelnen Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Soweit eine Regelung dieser AGB unwirksam ist, tritt an ihre Stelle die entsprechend gesetzliche Reglung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Arcadia Entertainment.